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An sich wäre für die WEG-Verwalterinnen und Verwalter jetzt der Saisonbeginn der Wohnungseigentümerversammlungen. Dem macht die Ausbreitung des Corona-Virus einen Strich durch die Rechnung, denn die Schließung von Versammlungsstätten und die Ausgangssperre verhindern diese Versammlungen derzeit. Der Gesetzgeber hat aber diese Situation erkannt und einige vorläufige Regelungen erlassen, die für die Gemeinschaften sowie die WEG-Verwalterinnen und Verwalter von großer praktischer Bedeutung sind.
Die wesentlichen Regelungen stellen wir hier in aller Kürze vor:
Im Ergebnis sind damit die Gemeinschaften und die Verwalter einstweilen abgesichert, obwohl keine Versammlungen stattfinden können.
Bei Rückfragen helfe ich gerne weiter.
Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig - Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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