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Nach Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir Erben, Miterben in Erbengemeinschaften und Pflichtteilsberechtigte.
Wir beantragen Erbscheine, führen streitige Erbscheinsverfahren und setzen beim Erbstreit Ansprüche von oder gegen andere Beteiligte durch.
Welche Strategie in Ihrem Fall zum Ziel führt - von der kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis zur einvernehmlichen Lösung im Familienkreis - bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen nach eingehender Prüfung und Beratung.
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