Winterreifen
Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Diese ist in § 2 Abs. 3a StVO geregelt. Danach müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen verwendet werden. Geeignet sind dazu alle Winterreifen mit den Markierungen M + S oder dem Three-Peak-Mountain-Snowflake. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, wobei zur Anschaffung neuer Reifen bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm geraten wird.
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