✓ Fachanwalt für Strafrecht
✓ Spezialisiert. Erfahren. Kompetent
✓ Optimale Verteidigungsstrategie
✓ Kurzfristige Termine
Erfahrung, Expertise und Qualifikation
Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit der Wahl des richtigen Verteidigers.
Als erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht kämpfe ich für Ihre Rechte als Beschuldigter / Angeklagter und entwickle die für Sie bestmöglichste Verteidigungsstrategie. Denn entscheidend für Erfolg im Strafrecht ist die richtige Strategie, die ausschließlich auf Erfahrung, Expertise und Qualifikation des Verteidigers beruht.
Seit über 15 Jahren bin ich als Strafverteidiger (Anwalt für Strafrecht) in Schwäbisch Gmünd und bundesweit tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich meine Mandanten engagiert und mit höchster Professionalität. Dabei vertrete ich als erfahrener Prozessanwalt sowohl Beschuldigte und Angeklagte bereits ab dem Ermittlungsverfahren und vor allen Strafgerichten einschließlich der Rechtsmittelinstanzen der Berufung oder Revision zum Bundesgerichtshof.
Für mich steht immer das bestmögliche Ergebnis im Vordergrund: Ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe unter Berücksichtigung aller Umstände - ich kämpfe für Ihr Recht – unvoreingenommen, engagiert und kompetent.
✓ Fachanwalt für Strafrecht
✓ Spezialisiert. Erfahren. Kompetent
✓ Optimale Verteidigungsstrategie
✓ Kurzfristige Termine
Im Strafrecht spielt insbesondere die frühzeitige Verteidigung eine wichtige Rolle. Ereignisse mit strafrechtlichem Bezug wie beispielsweise eine Verhaftung oder eine Haus- / Durchsuchung erzeugen ernsthafte Krisen, die nur durch adäquate und rechtzeitige Vorbeugemaßnahmen verhindert oder eingegrenzt werden können.
Wann Sie sofort einen Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht) zu Rate ziehen sollten:
Wichtiger Tipp:
„Erscheinen Sie auf keinen Fall zu einer Vernehmung bei polizeilicher Vorladung. Kontaktieren Sie mich bereits, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen wurden. In diesem Stadium bestehen oftmals noch sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Ermittlungsverfahren haben wir eine sehr hohe Erfolgsquote. Diese Chancen können sich durch eine Aussage bei der Polizei, auch wenn sie unschuldig sind, massiv verschlechtern. Ein Schweigen wird hingegen nie gegen sie gewertet.“
Lesen Sie hierzu auch meinen Erste-Hilfe-Leitfaden.
Ich verteidige Sie im gesamten Strafverfahren.
Allen Mandanten begegnen mein Team und mit der gleichen Aufrichtigkeit, Verschwiegenheit, Treue und einem hohen Anspruch an die eigene Arbeit.
„Mein Team und ich vertreten jeden Mandanten mit dem gleichen Engagement. In allen Verfahren. Wir kämpfen hartnäckig und absolut parteiisch für Ihr Recht. Unabhängig davon ob Sie schuldig oder unschuldig sind.“
Umgehend prüfe ich Ihre Möglichkeiten über die Akteneinsicht, dann stellen wir Waffengleichheit zwischen dem Staat und Ihnen her und schützen Sie vor unfairen Mitteln.
Wenn Sie einmal als Angeklagter ohne Anwalt vor Gericht gestanden haben, dann kennen Sie die Antwort auf diese Frage bereits. Wenn sich selbst im Strafrecht tätige Anwälte in eigener Sache niemals selbst verteidigen würden, dann wissen Sie warum.
In den meisten Fällen lohnt sich die Investition in einen guten Anwalt gerade im Strafrecht, denn bereits bei einer Reduzierung der Geldstrafe lohnt es sich für Sie wirtschaftlich ebenso wie bei der Vermeidung einer Haftstrafe. Bei einem Freispruch lohnt es sich natürlich umso mehr, da dann die Staatskasse sogar die notwendigen Auslagen trägt.
Am sinnvollsten ist die Beauftragung direkt nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung, da in manchen Fällen eine Anklage durch effektive und werthaltige Verteidigung abgewendet werden kann.
Für die Opfer von Straftaten ist ebenfalls ein Fachanwalt für Strafrecht die erste Wahl, wenn es um die Interessenvertretung wegen einer erlittenen Straftat oder die Beauftragung als Nebenklagevertreter in der Hauptverhandlung geht. Die Kosten werden im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt. In manchen Fällen übernimmt auch der Staat bei der Nebenklage die Kosten im Wege einer Beiordnung, z.B. wenn eine Sexualstraftat oder ein anderes schwerwiegendes Verbrechen vorliegt.
Ich setze mich für Sie ein - kompetent, effektiv, schnell.
wie insbesondere bei
in allen Stadien des Ermittlungs- und/oder gerichtlichen Verfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage).
Besondere Kenntnisse habe ich zudem durch langjährige Praxis und Erfahrung im Jugendstrafrecht.
Auf der anderen Seite vertreten wir auch seit Jahren Opfer von Straftaten vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz usw.).
Rufen Sie direkt an unter 07171 / 10 46 95 - 23
oder nutzen Sie das Kontaktformular für eine Rückrufbitte.
Wir garantieren Ihnen eine diskrete, kompetente, ausführliche und objektive Beratung.